Häufig gestellte Fragen

Es ist unsere oberste Priorität, unsere Kunden mit den Informationen zu versorgen, die sie benötigen, um die besten Entscheidungen für ihre Immobilie zu treffen

Zu diesem Zweck haben wir eine Liste mit häufig gestellten Fragen zusammengestellt, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen wird

Wenn Sie weitere Fragen haben oder weitere Informationen zu einem der hier behandelten Themen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wodurch entstehen Bauschäden?

Bauschäden können durch Verschleiß, überdurchschnittliche Belastungen, falsche Nutzung, Unfälle, höhere Gewalt wie bspw. Sturm, Unwetter, Überflutung oder Brand sowie einige weitere Auslöser entstehen. Nicht selten sind Bauschäden aber auch die Spätfolge einer mangelhaften Planung und/oder Bauausführung.

Häufig sind aber auch die zur Bauzeit angewandten Bauverfahren oder Baumaterialien inzwischen überholt und entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Ein klassisches Beispiel dafür sind die fehlende Abdichtung der Kelleraußenwänden alter Gebäude, die sich dann in Form von Feuchteerscheinungen im inneren des Kellers zeigt.

Ein weiteres Beispiel sind Rissbildungen im Wärmedämmverbundsystem von Fassaden oder auch Feuchteerscheinungen an Gauben-, Fenster- und Terrassenanschlüssen.

Wodurch entstehen Bauschäden?
Wann braucht man einen Bauschadengutachten?

Wann braucht man einen Bauschadengutachten?

Ein Bauschadengutachten benötigen Sie:

  • Um Ihre Rechtsansprüche durch entstandene Schäden geltend zu machen. Mit einem Bauschadengutachten haben Sie als Eigentümer oder Bauherr ein wirksames Dokument zur Hand, welches Sie bei Streitigkeiten mit Planern, Bauunternehmern oder Versicherern vorlegen können.
  • In nicht wenigen Fällen bei der Bauabnahme. Häufig treten Bauschäden bei der Bauabnahme oder innerhalb der Gewährleistungszeit nach Fertigstellung der Immobilie auf. Deshalb ist es empfehlenswert, schon bei der Bauabnahme einen Sachverständigen für das Erkennen potentieller Bauschäden hinzuzuziehen. Dieser kann die fertiggestellten Bauleistungen überprüfen und mögliche Schäden oder verdeckte Mängel frühzeitig entdecken.

Was erfasst der Sachverständige für die Erstellung des Gutachtens und welche Inhalte hat das Gutachten?

Das Bauschadengutachten hat folgende Inhalte:

  1. Problemstellung: die Ausgangssituation, die Beschreibung des Objekts im Allgemeinen, die zu beantwortende Fachfragen und der Zweck des Gutachtens.
  2. Vorgehensweise: die Beschreibung des Ortstermins, die verwendeten Mess- und Prüfgeräte und die zu beachtende Normen, Verordnungen und Richtlinien. 
  3. Feststellungen: die Dokumentation des Ist-Zustands des Objekts zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung einschl. erkennbarer Vorschäden.
  4. Schadensbewertung: die Beschreibung des Soll-Zustands in Konfrontation mit den Feststellungen des Sachverständigen.
  5. Zusammenfassung: die Beantwortung der Fachfragen und zusammenfassende Aussage zur Schadensbeseitigung einschl. der voraussichtlich entstehenden Kosten. Alternative Vorschläge zur Schadensbeseitigung, soweit technisch möglich. Risikobeurteilung in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, dass der gleiche Schaden erneut eintritt.
Was erfasst der Sachverständige für die Erstellung des Gutachtens und welche Inhalte hat das Gutachten?