Beweissicherung

Beweissicherungsverfahren vor und während der Bauausführung.

Beweissicherungsverfahren

Es wird in private und gerichtliche Beweissicherungsverfahren unterschieden.

Ziel dieser Verfahren ist es, den Ist-Zustand an einem Bauwerk zu einem bestimmten Zeitpunkt für ein in der Zukunft liegendes Ereignis festzuhalten. Beispielsweise wenn Bauteile zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zugänglich bzw. sichtbar sind oder wenn ein Rechtsstreit droht.

Private Beweissicherung: Für die durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet der Verursacher. Häufig entsteht aber später Streit darüber, ob die Schäden tatsächlich durch die Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden schon vorher vorhanden waren, ist im Nachhinein oft schwierig oder unmöglich. Daher ist es zu empfehlen, vor Beginn solcher Bauarbeiten eine Beweissicherung durchzuführen.

Beweissicherung
Gerichtliche Beweissicherung

Gerichtliche Beweissicherung: Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, so sind mit dem Gutachten, dass im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens erstellt wurde, die Beweise gesichert, da ein solches Gutachten vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist. Im Gegensatz zu einem Privatgutachten, das lediglich als qualifizierter Parteivortrag eingebracht werden kann.

Das Gericht bestimmt im selbständigen Beweisverfahren den Gutachter und gibt diesem zu beantwortende Fragen auf. Beispielsweise ob Baumängel vorliegen, welche Ursachen diese haben, wie diese beseitigt werden können und welche Kosten dafür voraussichtlich anfallen.